Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen.

Teiluntersuchung Abgas

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU vom Prüfingenieur durchgeführt werden kann. Ein Bestehen dieser Teiluntersuchung ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Hauptuntersuchung.

Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, muss der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne Onboard-Diagnosesystem (OBD) war es bis zum 31. Dezember 2009 möglich, die Haupt- und Abgasuntersuchung zeitlich getrennt durchzuführen. Seit dem 1. Januar 2010 schreibt der Verordnungsgeber eine zeiteinheitliche Untersuchung vor. Mit Jahresbeginn 2018 wurde erneut die verbindliche Abgasmessung am Endrohr eingeführt (Flyer).

Abgasuntersuchung als Umweltschutz

56,5 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten: KBA) sind seit 1. Januar 2018 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden stetig mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform der heutigen Teiluntersuchung Abgas eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umwelt­verträglichkeits­untersuchung wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Die aktuelle Teiluntersuchung Abgas überprüft neben den reinen Abgaswerten auch Motormanagement und Abgasreinigungssystem auf Funktionalität und Zulässigkeit.

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