AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2019
  1. § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die folgenden Leistungsbereiche:
      • Durchführung der Hauptuntersuchung inkl. Teiluntersuchung Abgas gem. § 29 StVZO
      • Durchführung der Sicherheitsüberprüfung gem. § 29 StVZO
      • Durchführung der Mängelfeststellung gem. § 29 StVZO
      • Durchführung der Gassystemeinbauprüfung gem. § 41a StVZO
      • Durchführung der Gasanlagenprüfung gem. § 41a StVZO
      • Durchführung der Änderungsabnahme gem. § 19 Abs. 3 StVZO
      • Durchführung von Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
      • Durchführung der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit gem. § 5 FZV, § 17 StVZO
      • Durchführung von Untersuchungen gem. BOKraft
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten lediglich zwischen dem Auftraggeber und der KÜS. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Prüfung geltende Fassung.
    3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie durch den Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch die KÜS nicht akzeptiert. Anderes gilt nur dann, wenn die abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Auftraggeber durch die KÜS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
  2. § 2 Durchführung des Auftrages

    1. Pflichten der KÜS
      1. Die Durchführung der vorbenannten Leistungen erfolgt im Rahmen der geltenden einschlägigen nationalen Vorschriften.
      2. Die KÜS führt ihre Leistungen unter Einhaltung behördlicher Vorgaben in Verbindung mit den zugehörigen Veröffentlichungen im Bundesverkehrsblatt sowie unparteiisch, neutral, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.
      3. Die KÜS trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der zu prüfenden Untersuchungsgegenstände.
    2. Pflichten des Auftraggebers
      1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der in § 1 benannten Leistungen notwendigen Auskünfte einzuholen und diese der KÜS zur Verfügung zu stellen.
      2. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, den jeweils letzten Prüf- bzw. Untersuchungsbericht sowie die für das Fahrzeug respektive den Untersuchungsgegenstand ausgefertigten Papiere, insbesondere Nachweise über Anbauten, Umbauten und technische Modifikationen des Fahrzeuges respektive des Untersuchungsgegenstandes sowie gegebenenfalls Konstruktionszeichnungen vorzulegen.
      3. Der Auftraggeber hat sich zudem vor der Ausführung der jeweiligen vorbenannten Leistungen zu den ihm bekannten Vorschäden, Modifikationen, Störungen und sonstigen für die Leistungserbringungen relevanten Besonderheiten des Prüfungsgegenstandes zu äußern.
      4. Der Auftraggeber hat das Fahrzeug respektive den Untersuchungsgegenstand auf eigene Gefahr und Kosten zur Untersuchungsstelle zu befördern. Der Auftraggeber sorgt auf eigene Gefahr und Kosten für die Prüfbereitschaft des Fahrzeugs respektive des Untersuchungsgegenstands. Kommt der Auftraggeber den vorbezeichneten Pflichten nicht nach, trägt er das Risiko, dass die in § 1 benannten Leistungen nicht ausgeführt werden können.
      5. Im Falle, dass für die vorbenannten Leistungen Vorbereitungstätigkeiten erforderlich sein sollten, übernimmt der Auftraggeber in eigener Verantwortung sowie unentgeltlich die Verpflichtung, diese vorzunehmen. Für Vorbereitungstätigkeiten notwendige Informationen können auf Anfrage seitens der KÜS mitgeteilt werden. Sind Hilfspersonen bzw. Hilfsmittel zur Durchführung von Vorbereitungstätigkeiten erforderlich, werden diese vom Auftraggeber unentgeltlich beigestellt.
      6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei seinerseits erforderlichen Mitwirkungshandlungen jeweils geltende Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
  3. § 3 Haftung

    1. Die Haftung der KÜS für Schäden gleich welcher Art, die durch ihre Organe, ihre Beschäftigten oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen.
    2. Vom Ausschluss ausgenommen sind Schäden, die auf Grund eines Verstoßes der KÜS, ihrer Organe, Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entstehen.
    3. Vom Ausschluss ausgenommen sind Schäden, die durch Organe, Beschäftigte oder Erfüllungsgehilfen der KÜS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
    4. Vom Ausschluss ausgenommen sind ebenfalls Schäden, die durch Organe oder Beschäftigte der KÜS leicht fahrlässig herbeigeführt werden und auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
    5. Die Haftung der KÜS für leichte Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht Organe oder Beschäftigte sind, ist ausgeschlossen.
    6. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. § 4 Entgelte und Zahlungen

    1. Für die von der KÜS durchgeführten Aufträge sind die seitens der KÜS genannten Entgelte maßgeblich. In den Entgelten ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
    2. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, richten sich die Entgelte nach den einschlägigen Entgeltlisten.
    3. Die Rechnungen der KÜS werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Konto, das auf der Rechnung ausgewiesen ist, vorzunehmen.
    4. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber gegenüber der KÜS nur gestattet, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
    5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dies gilt nicht, soweit die KÜS einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann.
    6. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers kann die KÜS die Durchführung bzw. die weitere Durchführung des Auftrages von weiteren Zahlungen des Auftraggebers abhängig machen. Bleibt der Auftraggeber trotz einer Nachfristsetzung mit der Begleichung der Rechnung in Verzug, so kann die KÜS von laufenden Verträgen zurücktreten und bzw. oder Schadensersatz verlangen.
  5. § 5 Beendigung des Auftragsverhältnisses

    1. Das Auftragsverhältnis, d. h. die Prüfung der in § 1 dargelegten Sachverhalte, kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund beendet werden. Die Einhaltung einer Frist ist hierfür nicht notwendig. Ein wichtiger Grund für die KÜS liegt insbesondere dann vor,
      • wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, etwa wenn die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegt bzw. die notwendigen Vorarbeiten nicht durchgeführt wurden,
      • wenn der Auftraggeber versucht, auf die KÜS oder auf einen von dieser bestellten Dritten bei der Auftragsdurchführung widerrechtlich Einfluss zu nehmen und somit das Ergebnis in seinem Sinne zu beeinflussen.
    2. Im Falle einer Kündigung nach 5.1. durch die KÜS aus einem von dem Auftraggeber verursachten Grund hat der Auftraggeber der KÜS alle bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen und die erbrachten Leistungen zu vergüten.
    3. Im Übrigen endet das Auftragsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfergebnisses, falls durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes vorgegeben ist.
  6. § 6 Datenschutz/Geheimhaltung

    1. Die KÜS führt im Rahmen des § 29 StVZO in Verbindung mit den Anlagen VIII ff. Hauptuntersuchungen, Sicherheitsüberprüfungen und weitere hoheitliche Aufgaben durch.
    2. Aufgrund dieser übertragenen Aufgaben erhebt, verarbeitet, speichert und übermittelt die KÜS gemäß § 29 StVZO i. V. m. den Anlagen VIII Ziffer 3.1, 3.2 ff. die dort genannten Daten und ist verpflichtet, diese gemäß Anlage VIIIa Ziffer 3.2; Anlage VIIIe Ziffer 8.3, Ziffer 8.4 an das Kraftfahrbundesamt sowie an die Zentrale Stelle weiterzugeben. Somit besteht eine Ermächtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) c), e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Erhebung dieser Daten ist notwendig, damit die KÜS die Leistung erbringen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
    3. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die KÜS, Zur KÜS 1, 66679 Losheim am See. Der Datenschutzbeauftragte ist über die E-Mail-Adresse: datenschutz@kues.de zu erreichen.
    4. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere den Anlagen zu § 29 StVZO. Auf der Homepage der KÜS kann die aktuelle Datenschutzerklärung eingesehen werden, kues.de/service/datenschutz.aspx, einschließlich der wiedergegebenen Rechte des Auftraggebers, welche jederzeit gegenüber der KÜS oder deren Datenschutzbeauftragten geltend gemacht werden können. Der Betroffene hat insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten sowie ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz an seinem Wohnsitz, dem Ort der Datenerhebung oder am Hauptsitz der KÜS.
    5. Die KÜS und der Auftraggeber verpflichten sich, Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gekommenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren, sowie diese außerhalb der Durchführung des Auftrags nicht unbefugt zu offenbaren sowie diese nicht zu verwerten.
  7. § 7 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

    1. Sollten Teile dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so ist das übrige Leistungsverhältnis hiervon nicht betroffen.
    2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt eine solche Regelung, die in ihrer Wirkung dem tatsächlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Lücken in diesem Leistungsverhältnis.
    3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig und sofern nichts Abweichendes geregelt ist, der Vereinssitz der KÜS. Gibt es abweichende gesetzliche Regelungen, die zwingend einzuhalten sind, so gehen diese vor.
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