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Sie haben Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden?

Besteht zur Durchführung einer unserer Dienstleistungen Verbesserungspotential oder haben Sie eine Frage, bitte teilen Sie uns das schriftlich mit! Denn jede Art von Rückmeldung kann dabei helfen unsere Angebote für Sie weiter zu verbessern.

    Sie sind mit einer unserer Dienstleistungen sehr zufrieden? Das freut uns! Schreiben Sie uns doch einfach kurz, was Ihnen bei uns besonders gut gefallen hat.

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    Sie waren weniger zufrieden oder haben sogar Grund sich zu beschweren? Dann teilen Sie uns das bitte umgehend mit, wir nehmen jede Beschwerde ernst und gehen der Sache auf den Grund.

    Zur zielgerichteten und nachhaltigen Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir das nachfolgende Formular vollständig ausgefüllt mit den Fahrzeuginformationen und Ihren persönlichen Angaben. Im Textfeld "Ihre Beschwerde" benennen Sie uns bitte konkret Ihre Beanstandungen einschließlich der Auflistung der Mängel.

    Außerdem benötigen wir die folgenden Nachweise, die Sie uns bitte über das Upload-Feld "Bildanhänge" bereitstellen:

    1. aus Datenschutzgründen müssen wir feststellen, ob Sie berechtigt sind, die Anfrage durchzuführen. Da Datensparsamkeit uns sehr wichtig ist, möchten wir möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeiten, um den Datenschutz Dritter zu gewähren. Wir bitten Sie daher um den zweifelsfreien Nachweis der Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug, beispielsweise in Form von auf Ihren Namen lautenden Fahrzeugpapieren, eines Leasingvertrages oder sonstigen geeigneten Nachweisen.

    2. lesbare Kopie des Untersuchungsberichtes sowie Foto der eingeschlagenen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) zum beanstandeten Untersuchungsbericht.

    3. aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs (Dokumentation/Nachweis durch Lichtbild)

    4. ggf. vorliegende neue Untersuchungsergebnisse zum Fahrzeug in Form von Prüfberichten, Werkstattbelegen o.ä.

    5. aussagefähige Bildnachweise Ihrer Beanstandungen (Übersichts- und Detailfotos der Mängel)

    Wir bitten um Verständnis, dass uns eine Prüfung der Anfrage erst nach Eingang dieser Unterlagen möglich ist. Nach zielgerichteter Überprüfung des Sachverhalts geben wir dem berechtigten Beschwerdeführer unaufgefordert eine Rückmeldung zur Anfragestellung. Eine Beschreibung des Verfahrens zur Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen erhalten Sie hier.









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