Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden die Energieverbrauchsdaten und die Fahrzeugidentifizierungsnummer dieses Fahrzeugs erhoben und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Europäische Umweltagentur übermittelt. Die übermittelten Energieverbrauchsdaten Ihres Fahrzeugs werden Ihnen auf Nachfrage unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Aufklärung des Fahrzeughalters über die Datenerhebung

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden die Energieverbrauchsdaten und die Fahrzeugidentifizierungsnummer dieses Fahrzeugs erhoben und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Europäische Umweltagentur übermittelt. Die übermittelten Energieverbrauchsdaten Ihres Fahrzeugs werden Ihnen auf Nachfrage unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Anhand dieser Daten überprüft die Europäische Kommission die Wirksamkeit der europäischen Vorschriften über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Fahrzeugen zum Schutz des Klimas und informiert die Öffentlichkeit. Das Kraftfahrt-Bundesamt verwendet die Energieverbrauchsdaten ausschließlich für deren Übermittlung an die Europäische Umweltagentur.

Sie können der Erhebung dieser Daten vor Durchführung der Energieverbrauchsdatenerhebung widersprechen.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 der Kommission vom 4. März 2021 über die Überwachung und Meldung von Daten zu den CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates; Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassungsverordnung

Verantwortliche für die Erhebung und Verarbeitung der Daten

Verantwortlicher für Erhebung und weitere Verarbeitung der Fahrzeugidentifizierungsnummern und Energieverbrauchsdaten ist zunächst KÜS e.V., Zur KÜS 1, 66679 Losheim am See, nachfolgend „Überwachungsinstitution“ genannt. Nach Erhalt der Daten von der Überwachungsinstitution ist das Kraftfahrt-Bundesamt Verantwortlicher für die weitere Verarbeitung der Fahrzeugidentifizierungsnummern und Energieverbrauchsdaten. Nach der Weiterübermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Europäische Umweltagentur (EUA) sind Verantwortliche:

Europäische Umweltagentur (EUA)/European Environment Agency
Kongens Nytorv 6
1050 Kopenhagen, Dänemark
Telefon: (+45) 33 36 71 00
Fax: (+45) 33 36 71 99

Europäische Kommission/Generalsekretär Europäische Kommission
Rue de la Loi/Wetstraat 200
1049 Brüssel, Belgien
Telefon (+32) 2 299 11 11

Dauer der Aufbewahrung der Daten

Die Überwachungsinstitution leitet die Daten regelmäßig an das Kraftfahrt-Bundesamt weiter und löscht sie daraufhin. Das Kraftfahrt-Bundesamt bewahrt die Daten nur bis zur jährlich stattfindenden Übermittlung an die EUA auf. Die EUA bewahrt die Daten über einen Zeitraum von 20 Jahren auf.

Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten gegen Vorgaben des Datenschutzrechts verstößt. Zuständige Aufsichtsbehörden sind: Für die Überwachungsinstitutionen die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen und für das Kraftfahrt-Bundesamt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für die EUA der Europäische Datenschutzbeauftragte.“

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Kundeninformation der KÜS unter https://www.kues-fahrzeugueberwachung.de/datenschutz/.

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