Spoiler
Der Anbau von Spoilern (Luftleiteinrichtungen) wird meistens mit der Absicht der optischen Verbesserung des Fahrzeuges vorgenommen. In einigen Fällen werden auch Fahreigenschaften des Fahrzeuges geändert. Dies können die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, die Kurvenfahreigenschaften, das Auftriebsverhalten bzw. das Bremsverhalten sein.
Was gilt es im Besonderen zu beachten ?
Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).
Darf die Luftleiteinrichtung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Anbauteiles zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.
Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Luftleiteinrichtung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.
Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad-/Reifenkombinationen gegeben?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Karosserieteilen (min. 6 mm) vorhanden ist.
Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter, der auch ein besonderes Augenmerk auf die Zugänglichkeit der Abschleppeinrichtungen legen wird.
Alles klar?
Können die voranstehenden Fragen alle positiv beantwortet werden, dann sollte einer positiven Änderungsabnahme nichts mehr im Wege stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.