Fahrwerk

Die Änderung des Fahrwerkes wird vorgenommen, um das Fahrverhalten des Fahrzeuges zu verbessern. Dies wird in der Regel mit einem Verlust des Fahrkomforts erkauft. Ein weiterer Grund für die Fahrwerksänderung könnte eine Verbesserung des optischen Eindrucks des Fahrzeuges sein.

Was gilt es im Besonderen zu beachten?

Ist ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden?
Dies wäre ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung (ABE, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung).

Darf die Fahrwerksänderung am Fahrzeug verwendet werden? (Verwendungsbereich)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE der Fahrwerksänderung zu entnehmen oder Sie wenden sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur, der dies für Sie ermittelt.

Gibt es Probleme im Zusammenhang mit schon vorhandenen Änderungen? (Mehrfachänderung)
Diese Information ist z. B. dem Teilegutachten oder der ABE des Fahrwerksänderung und der schon vorhandenen Änderungen zu entnehmen. Alternativ können Sie sich an Ihren KÜS-Prüfingenieur wenden, der dies für Sie ermittelt.

Ist die Freigängigkeit der möglichen Rad-/Reifenkombinationen gegeben?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist.

Sind die Auflagen und Bedingungen aus dem Prüfzeugnis (TGA oder ABE etc.) eingehalten?
Auch hier hilft Ihnen der KÜS-Prüfingenieur gerne weiter.

Alles klar?

Können die voranstehenden Fragen alle positiv beantwortet werden, dann sollte einer positiven Änderungsabnahme nichts mehr im Wege stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren KÜS-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.

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